Klarnamenregelung ist illegal!
In Berlin konnten sich Datenschützer gegen Teile der Nutzungsbedingungen des Internetriesen Facebook durchsetzen. Zumindest in Deutschland darf das Unternehmen zukünftig nicht mehr den realen Namen des Nutzers fordern. Bisher galt bei Facebook die sogenannte „Klarnamenspflicht„, durch die Nutzer ihren echten Namen angeben mussten. Wie wird die Situation jetzt gehandhabt?
Keine echten Namen mehr
Nach einer langen Verhandlung musste Facebook eine Niederlage eingestehen. Das Landgericht Berlin hat festgelegt, dass Facebook die Voreinstellungen für seinen Dienst ändern muss. Beispielsweise war die automatische Ortung auf der mobilen Version bereits aktiviert, wodurch Freunde regelmäßig auf den Standort des Nutzers hingewiesen wurden. Außerdem voreingestellt, die Funktion von Suchmaschinen einen Link zum Facebookprofil des Nutzers zu erstellen. Dadurch wird es sehr viel einfacher, das private Profil zu finden. Auch hier muss Facebook zukünftig zurückrudern.
Die wohl größte Neuerung jedoch, User dürfen nicht mehr gezwungen werden, ihren echten Namen anzugeben. Das soziale Netzwerk muss deutsche Accounts akzeptieren, die unter einem falschen Namen aktiv sind. Bisher konnte Facebook suspekte Accounts noch sperren und ein Bild des Ausweises anfordern, um sicher zu stellen, dass es sich um den realen Namen handelt. Somit konnten Privatpersonen aufgefordert werden, den echten Namen anzugeben. Ansonsten wurden in der Vergangenheit bereits Konten gesperrt.
Warum Facebook den Namen will
Das Internetunternehmen finanziert sich durch Daten. Je mehr Facebook über den einzelnen Benutzer weiß, desto gezielter und effizienter kann es Werbeanzeigen an Personengruppen ausstrahlen. Je erfolgreicher der Algorithmus dabei ist, desto mehr Geld verdient Facebook. Was im Stream des Nutzers erscheint, ist bei weitem nicht wahllos. Seit Jahren arbeitet das Team um Zuckerberg daran, ein perfektes Unterhaltungs- und Werbemedium zu erstellen, dass für jeden Nutzer individuell bleibt. Entsprechend teuer können Werbeflächen beim Internetkonzern werden.
Der Name kann hier eine sehr relevante Information sein. Er lässt auf kulturelle Hintergründe und ethnische Ausrichtungen schließen. Andererseits hat die Klarnamenspflicht einen klaren Vorteil für die Community. Ich kann schneller und einfach einschätzen, wer mein Gegenüber ist und meine Freunde und Bekannten finden. Mehr Freunde bedeuten mehr Zusammenhänge, bedeuten mehr Informationen, bedeuten aber auch mehr Interaktion und „Abhängigkeit“ von Facebook.
Zusätzliche Einschränkungen
Das Gericht begründet die Änderungen überwiegend durch fehlende Transparenz. Viele Einstellungen seien so versteckt, dass die meisten Nutzer nicht wüssten, was sie tun. Im Zuge dessen werden auch acht weitere Klauseln der Nutzungsbedingungen unwirksam. Profilbilder und Namen konnten bisher ohne Einverständnis des Users an Konzerne in den USA verschickt werden. Hier durften sie für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte genutzt werden.
Wer sich weigert, kann das soziale Netzwerk gar nicht erst nutzen, da es in den Nutzungsbedingungen festgelegt ist. Für die Zukunft gilt vorerst Entwarnung. Die Abschnitte mussten gestrichen werden. Wie das Unternehmen jedoch auf die Einschränkungen reagiert, ist schwer zu sagen. Viele befürchten, dass Facebook einfach neue Lücken im Rechtssystem suchtk um die eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Zunächst jedoch hat Facebook Berufung eingelegt. Möglicherweise werden also auch die alten Klausen wieder wirksam.